| AGB |
|
|
|
| Geschrieben von Administrator | |
|
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Beratung und Vermittlung Der Kunde beauftragt 1a Kanada Tipps und Kanada Links (Reisevermittler, Wolfgang Schmerge) im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit, ihn im Hinblick auf die Leistungen entsprechender Anbieter (Leistungsträger, wie z.B. Fluggesellschaften, Reiseveranstalter, Wohnmobilverleiher etc.) zu beraten und ihm diese zu vermitteln. 2. Abschluss des vermittelten Vertrages Abschluss und Inhalt des vermittelten Vertrages sowie die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Leistungsträger richten sich ausschließlich nach den zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger vereinbarten Vertragsbedingungen einschließlich der AGB des Leistungsträgers. Etwaige Ansprüche aus dem vermittelten Vertrag sind gegenüber dem Leistungsträger geltend zu machen. 3. Haftung des Reisevermittlers Wenn durch die Vermittlung von 1a Kanada Tipps und Kanada Links ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande kommt, haftet 1a Kanada Tipps und Kanada Links nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung durch den Leistungsträger. Der Reisevermittler haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Fremdleistungen im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Haftung des Reisevermittlers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit die verursachten Schäden nicht Körperschäden sind. Im Falle der Haftung ist diese auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt. 4. Ausschlussfrist / Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Geschäftsbesorgung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten Leistung gegenüber dem Reisevermittler geltend zu machen. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren die Ansprüche des Kunden gegenüber dem Reisevermittler in einem Jahr nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten Leistung. 5. Gerichtsstand Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute. In diesem Fall ist der Sitz des Reisevermittlers als Gerichtsstand vereinbart. 1a Kanada Tipps und Kanada Links |






